Stand: 01.12.2019

Allgemeine Geschäfts und Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen mit der Scuderia Squadra Cars+ UG hb,  Heinitzstr. 53, 58097 Hagen (nachstehend: „Anbieter“) gegenüber den Nutzern der Internetseite www.550plus.de (Motorsportclub 550+) und allen Präsenzen, etwa Unterseiten und Schnittstellen (nachfolgend auch: „Internetseite“). Als “Nutzer” gilt jeder, der sich auf der Internetseite registriert oder der mit dem Anbieter einen Vertrag zur Nutzung der Internetseite und Wahrnehmung von Leistungen abschließt.

(2) Abweichende Vorschriften der Nutzer gelten nicht, außer der Anbieter hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.

(3) Der Vertragstext wird vom Anbieter nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist deshalb nicht zugänglich. Die Vertragssprache ist deutsch. Der Nutzer kann diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen    abrufen, speichern und ausdrucken.

(4) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte    Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4.1) Bei fortgesetzter Nichtbezahlung der offenen Rechnungen wird die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalt beabsichtigt und die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten (insbesondere Gerichtskosten, Kosten der Vollstreckungsorgane, Ermittlungskosten etc.) müssen bei Inanspruchnahme  vom Schuldner ersetzt werden.

(5) Gerichtsstand ist Hagen, soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 2 Leistungen des Anbieters, Inhalte der Internetseite

(1) 550plus.de ist eine interaktive Plattform als Eventportal und Community, um andere Sportwagenbesitzer oder Motorsportinteressierte zu finden. Auf der Plattform können sich Motorsportfreunde, Sportwagenbesitzer oder sonst an Supersportwagen und Veranstaltungen interessierte Personen darstellen, teilnehmen und kennenlernen. Kommerzielle Dritt-Anbieter (Partner oder Sponsoren) können die Plattform für Marketing -und Promotionzwecke kostenpflichtig nutzen. Durch die umfangreichen Möglichkeiten können sie viele neue reale und virtuelle Bekannte kennenlernen.      Der Anbieter kann die Nutzer der Internetseite durch Links auf fremde Inhalte und Anwendungen Dritter (nachfolgend „Drittinhalte“) hinweisen. Solche Drittinhalte sind durch einen entsprechenden Hinweis deutlich gekennzeichnet. Wenn und soweit im Zusammenhang mit diesen Drittinhalten der Abschluss eines Vertrages angeboten wird, kommt dieser ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Zu den Leistungen der Internetseite zählen auch Angebote zu Veranstaltungen, für die noch zusätzliche Teilnahmebedingungen weiterer Gastgeber gelten können.

(2) Der Anbieter kann den Zugang zu den eigenen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§ 3 Nutzung als Gast

Der Besuch der Internetseite als Gast ist auch ohne Registrierung möglich. Eine aktive Nutzung der Möglichkeiten der Internetseite ist jedoch nicht möglich, sondern nur das Ansehen von eingestellten öffentlichen Inhalte, Medien und der News und das Mitlesen öffentlicher Beiträge.

§ 4 Nutzung als registriertes Mitglied ( Mitglied mit Fahrzeug-, Partner- oder Sponsoren-Mitgliedschaft)

(1) Die aktive Nutzung der Internetseite ist nur nach vorheriger Registrierung als Mitglied möglich, sofern die Selektionskriterien für das Fahrzeug erfüllt werden. Ein Nutzer kann sich dabei kostenpflichtig registrieren (Anmeldegebühr Voll-Mitglied 149,00 Euro, inkl. Jahresbeitrag von 99,00 Euro oder Anmeldegebühr Basic-Clubmitglied 50,00 Euro ) oder als Sponsor (mit Werbevertrag ). Die Nutzerzugänge unterscheiden sich durch den Umfang der Nutzbarkeit der Internetseite, z.B. hinsichtlich des Informationsangebots, der Teilnahme, der Werbemöglichkeiten und der Communitynutzung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeit der  Mitglieder mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ganz oder teilweise einzustellen.

(2) Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Nutzerzugangs als Mitglied mit Fahrzeug, Partner oder Sponsoren-Mitglied, wobei jeder Nutzer diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren muss. Mit dem Abschluss des Registrierungsvorgangs kommt zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Internetseite (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“) zustande. Bis zum Abschluss des Registrierungszuganges kann der Nutzer seine Eingaben vor mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen direkt in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren. Der Anbieter bestätigt dem Nutzer den Abschluss des Nutzungsvertrages per E Mail. Mit dieser E Mail erhält der Nutzer erneut die aktuellen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung zum Abruf übermittelt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Bestätigung des Anbieters besteht nicht grundsätzlich.

(3) Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährige dürfen sich nicht beim Anbieter anmelden. Jeder Nutzer darf nur einen Zugang haben; eine Übertragung des Zugangs ist nicht möglich.

(4) Die vom Anbieter bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, gültige E-Mail-Adresse. Ändern sich die angegebenen Daten nachträglich, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend zu korrigieren.

(5) Bei der Anmeldung geben die Nutzer einen Nutzernamen an und wählen ein Passwort. Über die angegebene E-Mail-Adresse erfolgt die Kommunikation zwischen dem Anbieter und den Nutzern. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten.

(6) Jeder Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang missbraucht wurde. Jeder Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, und stellt den Anbieter von etwaigen Schadensersatzansprüchen von Dritten frei, außer der Nutzer hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

§ 5 Dauer des Zugangs, Einstellung der Internetseite durch den Anbieter

(1) Die Registrierung als Partner- oder Sponsoren-Mitglied ist jeweils für eine Saison gültig, sofern nicht anders vereinbart. Als Saison gilt der Zeitraum März bis Oktober eines laufenden Jahres bzw. für den Jahresbeitrag. Bei Sponsoren ist ein Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Sponsoringbeitrag inbegriffen. Kündigt das Mitglied, werden die Nutzungsdaten innerhalb einer Woche nach Wirksamwerden der Kündigung gelöscht.

(2) Die Registrierung als Mitglied mit Fahrzeug ist unbefristet bei einer dauerhaften und aktiven Teilnahme an Veranstaltungen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch nach jeder Saison, außer der Nutzer teilt zwei Wochen vor Ablauf schriftlich mit, dass er keine Verlängerung wünscht. Bei einer Verlängerung fällt für Voll-Mitglieder mit Fahrzeug ein Jahresbeitrag von 99,00 Euro an, der im voraus zu leisten ist. Der Jahresbeitrag wird erstmals ab der Saison 2020 erhoben und zum Saisonbeginn hinfällig. Ein solches Mitglied kann seinen Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail kündigen oder er macht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Die Nutzungsdaten werden innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung gelöscht.

(3) Der Anbieter behält sich vor, die Internetseite insgesamt einzustellen. Hierüber wird er die Nutzer mindestens 6 Wochen vorher per E-Mail informieren und etwa bestehende Guthaben an Nutzungsgebühren unverzüglich an die jeweiligen Nutzer erstatten.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Nutzungsgebühren als Sponsoren-Mitglied

(1) Die Nutzungsgebühren für die Registrierung als Sponsoren-Mitglied richten sich nach der Art und/oder der Dauer der gewählten Werbeverträge. Die Nutzergebühren verstehen sich bei Unternehmen, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Die Nutzungsgebühren sind jeweils im Voraus fällig. Der Nutzer kann die Nutzungsgebühren mittels Bank-Überweisung bezahlen. Kommt ein Nutzer mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen, ein Inkassoverfahren einleiten und/ oder vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung durch Kreditkarte anzubieten.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung des Zugangs als Sponsoren- Mitglied vom vorherigen Zahlungseingang abhängig zu machen.

(4) Der Nutzer erhält vom Anbieter über die Nutzungsgebühren eine Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Postweg.

§ 7 Verhaltenspflichten der Nutzer, Freistellung bei Verstößen

(1) Die Beiträge der Nutzer auf der Internetseite, insbesondere Community-Schnittstellen und Onlinepräsenzen wie Whatsappgruppen, Social-Media Kanälen oder Messenger Diensten werden vom Anbieter grundsätzlich nicht geprüft. Sollte der Anbieter allerdings Kenntnis davon erlangen, dass ein Nutzer mit seinem Beitrag gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, werden die rechtswidrigen Inhalte jedoch unverzüglich entfernt oder der Zugang zu diesen wird gesperrt oder der Nutzer wird aufgefordert diese zu löschen.                                                                     

(2) Allein der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er über alle Rechte hinsichtlich der von ihm veröffentlichten Inhalte verfügt und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten z.B. Bilder hochgeladen werden, auf denen neben dem Nutzer selbst noch eine weitere oder mehrere Personen zu erkennen sind, darf der Upload der Bilddatei nur mit deren Zustimmung erfolgen. Der Nutzer räumt dem Anbieter mit der Veröffentlichung unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der von ihm bereitgestellten Inhalte ein. Eine anderweitige Nutzung der vom Nutzer übertragenen Inhalte ist nur mit dessen Zustimmung zulässig. In keinem Fall stellen Inhalte die Meinung des Anbieters dar und der Anbieter macht sich diese auch nicht zu Eigen.

(3) Jeder Nutzer verpflichtet sich, das Angebot der Internetseite nicht zu nutzen, um Inhalte zu veröffentlichen oder Nachrichten zu übermitteln, die bzw. deren Einstellung

•    sittenwidrig, pornographisch, politisch, rassistisch oder in sonst einer Weise anstößig sind,

•    unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind,

•    die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen,

•    in sonst einer Weise gegen geltende Gesetze verstoßen bzw. einen Straftatbestand erfüllen,

•    Viren oder andere Computerprogramme beinhalten, welche Soft- oder Hardware beschädigen oder die Nutzung von Computern beeinträchtigen können,

•    Umfragen oder Kettenbriefe oder getarnte Werbung (Werbebotschaften auf Umwegen ohne bestehenden Werbevertrag für die Saison) sind, oder

•    dem Zweck dienen, persönliche Daten von anderen Nutzern zu insbesondere geschäftlichen Zwecken zu sammeln und/ oder zu nutzen

•    eine Interessen -oder Terminkollision mit geplanten oder noch nicht veröffentlichen Veranstaltungshinweisen des Anbieters ausmachen. Insbesondere auf private bzw. fremde Termine, Einladungen etc. hinzuweisen, ohne die Zustimmung des Anbieters einzuholen, auch wenn diese unentgeltlich oder gemeinnützig sind.

(4) Sollte der Anbieter von einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen erfahren, so bleibt es ihm vorbehalten, das Angebot zu ändern oder zu löschen. Sollten Dritte wegen eines solchen Verstoßes Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter geltend machen, so hat der verantwortliche Nutzer den Anbieter hiervon freizustellen.

§ 8 Sperrung

(1) Der Anbieter kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Nutzer:

•    Verwarnung von Nutzern,

•    Vorläufige, teilweise oder endgültige Sperrung.

(2) Der Anbieter kann einen Nutzer endgültig von der aktiven Benutzung der Internetseite auch dann ausschließen (endgültige Sperre), wenn er bei der Anmeldung falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse, wenn er andere Nutzer oder Anbieter in erheblichem Maße schädigt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

(3) Sobald ein Nutzer vorläufig oder endgültig gesperrt wurde, darf er die Internetseite auch mit anderen Nutzerzugängen nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

§ 9 Systemintegrität und Störung der Internetseite

(1) Nutzer dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Internetseite verwenden, die das Funktionieren der Internetseite stören können, insbesondere solche, dies es ermöglichen, automatisierte Seitenaufrufe oder Seitenaufrufe zu generieren.

(2) Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.

(3) Nutzer dürfen keine vom Anbieter generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Internetseite eingreifen.

§ 10 Verantwortung für Inhalte, Haftung

(1) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen vollständig und richtig sind sowie dem aktuellen Stand entsprechen. Dies gilt auch für alle auf der Internetseite enthaltenen Verlinkungen. Der Anbieter ist für den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht verantwortlich.

(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Anbieter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Insbesondere haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Nutzer regelmäßig und anwendungsadäquat eine Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Anbieter nicht.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(4) Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Veranstaltungsbedingungen / Teilnahmeregelwerk

(1) Besondere Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Anbieters unter anderem als Motorsportclub 550plus werden explizit auf den Anmeldeseiten bzw. Registrierungsseiten der jeweiligen Veranstaltung benannt. Ansonsten gelten ergänzend die Allgemeinen Teilnahmebedingungen aus dem Teilnahmeregelwerk. Insbesondere müssen Teilnehmer mit Fahrzeug bei Veranstaltungen mit Wettbewerbskomponente die letzte Seite des Teilnahmeregelwerks als “Nennformular” ausgefüllt beibringen. (Regelwerk.pdf).

(2) Grundsätzlich gilt eine Akkreditierungspflicht für die Verwertung von Bild -und Tonaufnahmen. Weitere Informationen sind im Impressum oder unter §7 Absatz 2 verfasst. Der Vordruck zur Presseakkreditierung steht als Download  hier  bereit. Registrierte Mitglieder mit Fahrzeug können Medienmaterial der Internetseite des Anbieters nur im privaten Umfeld benutzen, ohne kommerziellen Hintergrund, ohne Veränderung der Quellenangaben (wie Wasserzeichen, Logos).  

§12 Datenschutz

(1) Dem Nutzer ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.

Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Nutzungsvertrages ausdrücklich zu. Hierzu zählen alle Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande gekommenen Vertrages erforderlich sind, also insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse); aber auch die anonyme Auswertung von Dateien, die angefordert wurden, sowie dem Namen der Datei, dem Datum und der Uhrzeit der Abfrage, der übertragene Datenmenge, dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.), einer Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers.

(2) Der Anbieter ist nur bei gesonderter Einwilligung des Nutzers berechtigt, dessen personenbezogene Daten zum Zwecke der Werbung zu erheben, zu speichern, zu verändern oder zu nutzen. Der Anbieter ist in keinem Fall berechtigt, diese Daten in listenmäßiger oder sonst wie zusammengefasster Form zum Zwecke der Werbung an Dritte zu übermitteln.

(3) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Anbieter vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur Löschung der persönlichen Daten des Nutzers verpflichtet. Bei laufenden Vertragsverhältnissen eines Nutzers erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(4) Die Neuregelung für den Datenschutz ist mit Wirkung ab dem 25. Mai 2018 in einer gesonderten Datenschutzerklärung erfaßt : Datenschutzerklärung

§ 13 Änderung dieser AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Allgemeines Teilnahme und Bedingungsregelwerk

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Besucher und Teilnehmer an den Veranstaltungen und Einladungen des Motorsportclub 550+ (nachfolgend auch “Veranstalter” genannt). Die Teilnahmegebühren und Einzelheiten werden zu jeder Veranstaltung auf den Anmelde -oder Registrierungsseiten des Motorsportclub 550+ (www.550plus.de) benannt. Je nach Veranstaltung werden ausreichende Parkplätze, Stehplätze, Sicherheitsvorkehrungen, Hilfskräfte für medizinische Versorgung, Speisen -und Getränkeanbieter, Sanitärvorrichtungen und Ordnungskräfte gestellt. Sofern ein Teilnehmer vor oder während einer Veranstaltung die Angebote und Leistungen von Drittanbietern in Anspruch nimmt, gelten jeweils die Teilnahme- und Haftungsbedingungen des Drittanbieters, unabhängig von Vorleistungen und Buchungen, die für den Teilnehmer durch den Motorsportclub 550+ geleistet wurden, wie Hotelbuchungen, Tischreservierungen in Restaurants, Stellplatzbuchungen, Erwerb von Teilnahmetickets, Start oder Parkplatzbuchungen etc. Der Motorsportclub 550+ ist eine Einrichtung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft Scuderia Squadra Cars+ mit Sitz in Hagen, siehe dazu im Impressum auf www.550plus.de*.

Eine zeitliche Verschiebung oder Programmumstellung kann aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden, wenn unzumutbare Verhältnisse herrschen, die Veranstaltung erheblich gestört wird, ungeeignete Witterungsbedingungen eintreten oder die Mindesteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

1. Wettbewerbs und Veranstaltungsformate mit Sportwagen

1.1 Dragraces – Beschleunigungsduell von Fahrzeugen auf einer Fahrbahn.

1.2 Handling Parcours – Präzisions-Fahrtraining auf einem gekennzeichneten Streckenabschnitt mit Schikanen zur Ermittlung der besten Reaktionszeit aus Beschleunigung, Lenkpräzision und Bremsverzögerung.

1.3 Car Meeting, Show & Shine, Exklusive Ausstellung, Ausfahrten, Trackdays, Treffen an verschiedenen Standorten, dienen jeweils zur Fahrzeugpräsentation ohne Wettbewerbskomponente. 

2. Ablaufbeispiele zu Veranstaltungen

zu 1.1) Dragraces – Gefahren wird nach dem Zufallsprinzip gegeneinander, die Zeiten werden getrennt erfasst, siehe dazu unter 3. Wertung. 2 Fahrzeuge fahren beim Startsignal los, entweder aus dem Stand oder rollender Start ab max. 55km/h auf einer gekennzeichneten Asphaltfläche, die mit Streckenabsperrungen gesichert ist. Gewinner ist, wer dabei die geringste Fahrzeit erzielt. Bei erreichen der Zielmarke muss der Bremsvorgang sofort -durch Bremsleuchten sichtbar- eingeleitet werden.

       zu 1.2) Handling Parcours – Aus dem Stand erfolgen beim Startsignal Einzelfahrten auf einem Streckenabschnitt  bei dem Hindernisse umfahren und verengte Fahrbahnpässe durchfahren werden müssen. Hierbei dürfen die Fahrer nicht in Berührung mit den positionierten Pylonen kommen. Im Ziel muss das Fahrzeug innerhalb        der Lichtschranke vor einer Ziellinie zum Stillstand gebracht werden. Gewinner ist, wie auch beim Dragrace, wer dabei die geringste Fahrzeit erzielt.

       zu 1.3) – Car Meeting und Show etc. Diese Veranstaltungsformate dienen nicht zur Erzielung von  Höchstgeschwindigkeiten. Sie dienen zur Präsentationsvorstellung oder als Fahrsicherheitstraining auf einem Veranstaltungsgelände  nach Anweisung der Ordnungs- und Sicherheitskräfte. Gemeinsame Ausfahrten werden unter Einhaltung      der StVO konzipiert, es gilt kein automatisches Kolonnenrecht.

3. Wertung

Grundsätzlich erfolgt die Zeitmessung pro Einzelfahrer im Rahmen der technischen Möglichkeiten des Veranstalters oder dem Veranstaltungsformat. Eine Zeitmessung ist grundsätzlich nicht in jedem Veranstaltungsformat inbegriffen. Wer in Summe der besten Fahrzeiten pro Disziplin die kleinste Gesamtzeit erreicht, ist der Hauptgewinner der Veranstaltung. Beim Team-Cup fließt pro Disziplin / Wettbewerb nur eine, nämlich die beste Fahrzeit in die Gesamtbewertung, unabhängig welcher Fahrer aus dem Team diese gefahren hat.

Bei Missachtung der Geschwindigkeitslimits oder Kontakt zu Streckenmarkierungen oder -begrenzungen wird die Fahrzeit durch Aufrechnung pro Einzelfall von 5 Strafsekunden oder bei mehrfachen oder schwerwiegenden Regelverletzungen durch Löschung der Gesamtzeit bestraft. Die Tagesbestzeit hält derjenige, der aus den Wettbewerben vor allen Teilnehmern die beste Gesamtzeit erreicht. Beim Dragrace kann je nach Ankündigung an einem Messpunkt die Tages-Höchstgeschwindigkeit /Topspeedmessung durchgeführt werden. Diese Rekordzeit wird nicht in die Gesamtbewertung mit einbezogen, sondern gesondert ausgezeichnet. Bei Meeting und Show-Veranstaltungen erfolgt keine Bewertung, es sei denn, eine besondere Disziplin wird auf der Anmelde -oder Registrierungsseite des Veranstalters dafür genannt.

4. Preise

Sachpreise, Auszeichnungen, Pokale und Siegerehrung ergeben sich ebenfalls aus dem Veranstaltungstext auf den Anmelde -oder Registrierungsseiten zu der jeweiligen Veranstaltung. Ansonsten sind diese kein Bestandteil der Veranstaltung.

5. Haftungsverzicht und Rechtliches

Alle teilnehmenden Personen haften jeweils selbstschuldnerisch und nehmen auf eigene Kosten und Gefahr an der Veranstaltung teil. Sofern Bewerber oder Fahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer auf dem angefügten Nennformular die Kenntnisname der Teilnahmebedingungen zusätzlich unterschreibt. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden die dem Veranstalter, Pächter, Platzbetreiber, anderen Personen oder dem Eigentümer des Veranstaltungsgeländes (etwa durch Ölspur, Motorschaden, Fahrbahnbeschädigung usw.), die durch den Teilnehmer selbst oder dessen Besitz (Fahrzeug oder sonstige Gegenstände) entstehen. Direkte Ansprüche der o.g. Beteiligten gegen die Versicherungen des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt. Gezahlte Versicherungsleistungen werden auf die Schuld des jeweiligen Teilhnehmers angerechnet. Alle Teilnehmer akzeptieren den Verzicht auf Ansprüche jeder Art gegenüber dem Veranstalter für Schäden oder Ansprüche, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung gebracht werden können. Nicht einbezogen sind Ansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verursachers beruhen, sowie gleichartige Pflichtverletzungen von Helfern oder Personen ohne Haftpflicht zurückzuführen sind. Jeder Teilnehmer unterwirft sich einer eigenverantwortlichen Sorgfaltspflicht zur Meidung von Gefahrensituationen. 

Vorstehende Haftungsbeschränkung bezieht sich ausdrücklich auch an zahlende Besucher. Der Haftungsverzicht greift auch ausdrücklich in allen Fällen, wenn Dritte als Fahrer oder als Beifahrer teilnehmen, etwa bei Sonderfahrten wie Vorführungsrunden, in Streckenfahrzeugen, bei Abschleppmanövern oder Rettungsfahrten. Ansonsten, soweit noch nicht anders geregelt, gelten die Bedingungen aus dem Reglement des DMSB adäquat zum Veranstalungstypus, siehe dazu www.dmsb.de Insbesondere finden Anfahrten oder Anreisen immer auf eigene Gefahr und zu den Reisebedingungen des Drittanbieters statt, wie etwa bei Beförderungs- oder Fluggesellschaften. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz durch den Veranstalter wird nicht eingedeckt.

Buchungen und Reservierungen von Leistungen bei Drittanbietern, wie Teilnahmetickets, Tischreservierungen, Hotelbuchungen, Transportaufträge, Mietverträge erfolgen im Rahmen einer Bevollmächtigung seitens des Teilnehmers im Namen und Auftrag des Teilnehmers. Die Bevollmächtigung wird durch die Teilnahmebuchung ( Vordruck oder Onlinebuchung mit Formulardaten, Mitteilung an Zugehörigen des Motorsportclub 550+) erteilt. Sodann gelten zusätzlich die Geschäfts -und Haftungsbedingungen des Drittanbieters. Dem Teilnehmer werden explizit die Drittanbieter benannt, bei dem durch seine Bevollmächtigung ein Vertragsschluss zwischen ihm und dem Drittanbieter zustande gekommen ist. Dem Teilnehmer wird jedenfalls im Vorfeld die Möglichkeit gewährt, sich über den Vollumfang der Leistungen und Bedingungen des Drittanbieters zu informieren.

6. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme mit unangemeldeten Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Teilnehmer müssen eine Einladung zur Veranstaltung oder ein gültiges Ticket vorweisen. Dies kann auch in Form von Eventstickern, gültigen Startnummern, Lanyards (für Team, Crew und Presseleute) oder Armbändern erfolgen, die jeweils zur gebuchten Veranstaltung vom Motorsportclub 550+ ausgegeben wurden. Bei Verlust ist ein Ersatz und eine Erstattung nicht möglich. Soweit der Motorsportclub 550+ der Hauptgastgeber einer Veranstaltung ist, gilt diese als geschlossene Veranstaltung, es dürfen nur Fahrzeuge von registrierten Mitgliedern teilnehmen. Die Teilnahme als Zuschauer ist nur möglich, wenn Zuschauertickets vom Gastgeber angeboten werden. Die Teilnahme mit einem Fahrzeug (den Veranstaltungskriterien entsprechend) ohne registrierte Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der Zuschauer zugelassen sind und Eintrittskarten erhältlich sind und das Regelwerk anerkannt wurde, z.B. durch das Nennformular. Bei externen Veranstaltungen oder Partnerveranstaltungen gelten zusätzlich die Bedingungen der dortigen Gastgeber, Hausherren und Beteiligten. Bild, Ton sowie Videoaufnahmen sind zur Publikation oder Verbreitung -auch über Privatkonten in Sozialnetzwerken- grundsätzlich untersagt, es sei denn, eine ausdrückliche Erlaubnis der Gastgeber oder Veranstalter liegt vor. Dem Motorsportclub 550+ wird von allen Beteiligten und Teilnehmern einer Veranstaltung ein uneingeschränktes, unbefristetes Nutzungsrecht gewährt.

6.1 Der einzelne Fahrer muss fahrtüchtig sein und das Fahrzeug muss den Teilnahmekriterien der jeweiligen Veranstaltung entsprechen. Das Fahrzeug muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verkehrssicher sein und mit Abschleppvorrichtungen (Haken o.ä.) ausgestattet sein. Der Fahrer bestätigt durch die Akzeptierung der Teilnahmebedingungen konkludent, dass er im Besitz einer gültigen Fahererlaubnis ist. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, aus besonderen Gründen die Teilnahme zu verweigern, etwa in Fällen von fehlenden Zulassungskennzeichen oder Dokumenten oder Teilnahmetickets, etc. Alle Fahrer und Teilnehmer haben den Anweisungen des Streckenpersonals, Ordnungskräften, dem Sicherheitspersonal, medizinischen Hilfskräften, sowie Gastgebern Folge zu leisten und Hinweisschilder und Signalgeber zu beachten. Die Missachtung von Anweisungen kann jeweils zum Ausschluss an der Veranstaltung durch den Veranstalter, Rennleiter oder durch Rennkommissare zur Folge haben.

6.2 Dem Fahrer obliegt eine besondere Anstands -und Aufsichtspflicht während der Veranstaltung, die er gegenüber seinen Insassen und Dritten gegenüber vorsorglich einzuhalten hat, diese dürfen unter keinen Umständen gefährdet, belästigt oder geschädigt werden. Es gilt zumindest die StVO und die StVZO der Bundesrepublik Deutschland.

6.3 Minderjährige oder Jugendliche (unter 14 Jahren) dürfen ohne Zustimmung durch ihre Erziehungsberechtigten nicht teilnehmen und das Veranstaltungsgelände nicht ohne Aufsichtsperson betreten. Die Zustimmungserklärung muss urschriftlich vorgezeigt werden und abweichende Aufsichtspersonen müssen darin namentlich genannt werden. 

6.4 Jede Teilnahmebuchung bzw. Registrierung löst eine sofortige Dienstleistung aus, zu der Sie uns beauftragen. Es werden individuelle Leistungen erbracht, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie Menüauswahl, Clubzertifikat, Start oder Stellplatz bei limitierten Teilnahmekontingenten, namentliche oder repräsentative Nennungen etc., sie ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung, sofern kein geeigneter Ersatzabnehmer rechtzeitig übernimmt.

6.5 Bei Störung oder Behinderung der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, das Fahrzeug per Abschleppdienst entfernen zu lassen, die Kosten dazu werden dem Teilnehmer auferlegt, falls dieser nicht leistet, haftet der Halter des Fahrzeugs. Bei unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen sollte unbedingt eine Handy-Nr. im Fahrzeug (von Aussen lesbar) hinterlegt werden.Generell wird jede Zuwiderhandlung gegen die Teilnahmebedingungen, die einen ungeplanten Arbeits -und Kostenaufwand für den Veranstalter ausmachen, zusätzlich mit einer Kostenpauschale von 60,00 Euro pro Stunde berechnet.

6.6 Durch das Verlassen des Veranstaltungsgeländes erlischt die Teilnahmeberechtigung vollumfänglich. 

6.7 Es wird empfohlen während der Teilnahme sämtliche Fenster durchgehend geschlossen zu halten. Bei angezeigter Flagge oder unverkennbarer Gefahrensituation ist sofort zu reagieren. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände darf ausserbhalb der Wettbewerbe nur Schritttempo gefahren werden. 6.8 Ist eine Fahrerbesprechung vorgesehen, sind die Fahrer verpflichtet, daran von Anfang bis Ende teilzunehmen. In dieser Fahrerbesprechung werden die Fahrer über Besonderheiten und wichtige Regeln der Veranstaltung informiert. Die Nichtteilnahme oder unvollständige Teilnahme an einer Fahrerbesprechung, kann jeweils zum Ausschluss an der Veranstaltung  durch den Veranstalter, Rennleiter oder durch Rennkommissare zur Folge haben.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine der bevorstehenden Klauseln sich als unwirksam herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt sodann die entsprechende gesetzliche Regelung.

 

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scuderia Squadra Cars+ UG, Heinitzstr. 53, 58097 Hagen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch an unsere kontakt@550plus.de übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt  haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie vereinbart, daß die Dienstleistung entsprechend §6.4 während der Widerrufsfrist beginnt, so sind, im Falle des Widerrrufs, sämtliche bis dahin erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen.
(- Ende der Widerrufsbelehrung -)

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Scuderia Squadra Cars+ UG
Heinitzstr. 53
58097 Hagen
–               Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
–               Bestellt am (*)/ erhalten am (*): ___________________________________________
–               Name des/ der Verbraucher(s): ___________________________________________
–               Anschrift des/ der Verbraucher(s): ____________________________________________
___________________________________________
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
________________________
Datum
(- Ende des Muster-Widerrufsformulars -)

 

                                 Nennformular

 

                                                                                                                                        Starting-Grid____________

NAME ______________________________________      FAHRZEUG/CAR: ____________________________

Kennzeichen/ Plate: _________________________________________________

Ich bin über das Regelwerk informiert und erkläre mich mit den Teilnahmebedingungen an der Veranstaltung einverstanden.
Vor einem Fahrerwechsel trägt der Fahrer die Verantwortung, dass der andere Fahrer das Regelwerk ebenfalls zu Kenntnis
genommen und unterzeichnet hat. Dies gilt ebenso für weitere Personen, die in ein Fahrzeug während der Veranstaltung -auch
nachträglich- aufgenommen werden.
ENGLISH_ I confirm to agree to the terms and rules for this event. I have been assisted (by translation services) to read and understand all the rules.

UNZUTREFFENDES STREICHEN: Folgende Druckversion habe ich erhalten
                                                                                                      -DATENSCHUTZERKLÄRUNG
                                                                                                      -Allgemeines Teilnahme und Bedingungsregelwerk

Ort, Datum

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Unterschrift des Fahrers bzw. Teilnehmers                                        NAME: in BLOCKBUCHSTABEN

Für den NOTFALL bitte Handy-Nummer vom Fahrer angeben: _________________________________________________

GEBURTSDATUM  (TT/MM/JJ)   __________ / __________ / __________   DATE OF BIRTH (DD/MM/YY)

Jeder weitere Teilnehmer, ob als Co-Pilot / Beifahrer/ Verwandter / Bekannter / Fahrgast/Teammitglied/Crewmitglied/
ggf. abweichender Halter des Fahrzeugs, -wie auch immer- , erklärt sich mit den o.g. Teilnahmebedingungen und dem
Regelwerk einverstanden :

ENGLISH_:Passengers, Co-Drivers, Crewmembers or any other Participants or refering Persons confirm to read and understand the
terms and rules and accept them with their signature. I have also used a translation service for this.

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Unterschrift des Teilnehmers (ggf. Halters)                                                                            Name in Blockbuchstaben

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Unterschrift des Teilnehmers                                                                                                      Name in Blockbuchstaben
weitere Angaben/ Sonstiges / Vermerke (z.B. bei Fotografen usw., Webadresse/Email ):

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Die Datenerfassung auf diesem Nennformular dient zur Sicherstellung von Rechtsansprüchen, diese werden nur bei
Aktivlegitimation an berechtigte Anspruchsteller übermittelt. Ansonsten erfolgt keine Speicherung auf Datenträgern.